Ein Unternehmer und JURA DIREKT Kunde, der mittlerweile im Ausland lebt, möchte seine Firmenanteile seines Unternehmens in Deutschland an seine Mutter verkaufen und als Geschäftsführer zurücktreten.
Aber dafür extra nach Deutschland fliegen?
Mai 2020: Frau Anger aus dem JURA DIREKT Notfall-Team telefoniert mit unserem Kunden. Seine Mutter und zugleich Erstbevollmächtigte wollte am Tag zuvor telefonisch einen Termin beim Notariat für die stellvertretende Unterzeichnung der Dokumente vereinbaren. Sie teilte der Dame im Notariat mit, dass eine anwaltliche Vorsorgevollmacht inkl. Regelungen für den gewerblichen Bereich vorläge. Die Dame am Telefon entgegnet sogleich, dass sie mit lediglich einer anwaltlichen Vollmacht gar keinen Termin vereinbaren bräuchten, weil der Verkauf der Firmenanteile unter dieser Voraussetzung nicht erfolgen kann. Es muss mindestens eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht vorliegen.
Von seiner Mutter informiert meldet sich der Kunde leicht verunsichert wieder beim JURA DIREKT Notfall-Team und bittet Frau Anger um Rat, wie er weiter vorgehen soll. Diese erklärt dem Kunden, dass er – wie von JURA DIREKT empfohlen und organisiert – eine öffentliche Beglaubigung bei einer deutschen Behörde hat machen lassen. Diese ist der vom Notar gleichgestellt. Der Kunde ist überrascht, da die Beglaubigung damals nur 10€ gekostet hat und es nur ein kleines Siegel war. Daran hat er gar nicht mehr gedacht.
Er ruft umgehend seine Mutter an und schildert ihr die Lösung. Am nächsten Tag erhält Frau Anger eine E-Mail des Kunden. Seine Mutter hat am Tag zuvor noch im Notariat angerufen und erläutert, dass eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht vorliegt. Sie hat daraufhin eine E-Mail der Notarin erhalten, dass sie mit der öffentlichen Beglaubigung die Genehmigung und die Übernahmeerklärung im Namen des Sohnes unterzeichnen kann.
Wir empfehlen unseren Kunden, bei Auskünften egal welcher Natur immer unser Notfall-Team zu kontaktieren und die Rechtslage bzw. organisatorische Vorgehensweisen prüfen oder rückversichern zu lassen.
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