Nähe Freiburg, Sommer 2015, Samstagnachmittag. Das kommt selten vor. Sabine Zimmermann, heute zuständig im Serviceteam, erhält einen Anruf über die Notfallhotline. Es meldet sich eine Polizistin, keine Kundin von JURA DIREKT. Sie sei zu einem Familienstreit wegen Ruhestörung gerufen worden und wolle wissen, ob die Originale der Vollmachten von Frau und Herrn Meier (Name geändert) vorlägen. Wie bitte?
Was war passiert?
Frau und Herr Meier hatten ihre Vollmachten über einen kooperierenden Anwalt von JURA DIREKT fertigen lassen und den Service gebucht. Zwei Ihrer Kinder hatte das Ehepaar Meier als Ersatzbevollmächtigte eingesetzt, den ältesten Sohn bewusst ausgespart. Der hatte davon erfahren und beim Familientreffen an besagtem Samstagnachtmittag einen geräuschvollen Streit vom Zaun gebrochen. Daraufhin hatten die Nachbarn die Polizei gerufen.
Den Beamten erklärte der aufgebrachte Sohn, er fechte die Vollmachten an. Es lägen ja nicht einmal die Originale vor, nur ungültige Kopien. Er wolle mit seinen Eltern zu einem Notar, um dort „passende Vollmachten“ erstellen zu lassen. Die federführende Polizistin sah sich mit dem Thema überfordert, erfragte, wo die Vollmachten seien und erhielt die Servicekarte mit der Notfallnummer.
Sie rief die Notfallhotline an. Die Frage (Sie erinnern sich): „Liegen bei Ihnen die Originale der Vollmachten von Frau und Herrn Meier vor?“ (plus kurze Erklärung der aktuellen Situation) Nach kurzer Recherche konnte Sabine Zimmermann das bestätigen. Ausreichend für die Polizistin, um den ältesten Sohn des Hauses zu verweisen, denn mit den bestehenden Vollmachten sei wohl alles in Ordnung.
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