Bonn, Frühjahr 2016, vormittags. Ein Kunde ruft aufgebracht über die Notfallhotline an. Joanna Glas aus dem Serviceteam nimmt das Gespräch entgegen. „Die Sparkasse akzeptiert die Vollmacht nicht. Ich habe die Rechtsanwaltskopie vorgelegt. Sie bestehen auf einer notariellen Vollmacht“, so der Kunde. „Ich kann über das Konto meiner Mutter keine Überweisungen tätigen. Wir müssen aber dringend ein Pflegebett anschaffen.“
Joanna Glas ruft bei der Bank an und bekommt von der Bankangestellten dieselbe Auskunft mit der Erfordernis einer notariellen Vollmacht. Nachdem sie mit dem ausstellenden Anwalt telefoniert hat, lässt sie sich mit dem Vorgesetzten der Bankangestellten verbinden und erläutert die Sachlage. Eine anwaltliche Vollmacht, vom Anwalt gezeichnet, liege im Original vor. Alle rechtlichen Grundlagen einer rechtskonformen Vollmacht seien laut Anwalt gegeben. Der Kunde könne einen Termin mit dem Vorgesetzten machen und das Original vorlegen. Gesagt, getan. Der Kunde erhält per Bote die Originalvollmacht und kann die Situation klären. Die Bank erkennt die Vollmacht an.
Was wir für Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten tun.
Echte Geschichten von echten Menschen und Notfallgeschichten.