Mai 2017, Nordrhein-Westfalen. Tritt der Fall der Fälle ein, ist die Belastung oft groß. Auch und besonders für die Bevollmächtigten. Dann kommt es zu Missverständnissen. So im folgenden Fall – auch dafür ist der Notfall-Service da.
Eine Kooperationspartnerin ruft in der Hauptverwaltung an. Sie bittet uns, ihre Kundin zu unterstützen. Es ginge um die Anerkennung der Vollmacht bei deren Sparkasse. Der Mann der Kundin sei seit einer Woche nicht mehr ansprechbar. Die Kundin sei die Erstbevollmächtigte und wolle finanzielle Dinge regeln. Die Kundenberaterin der Sparkasse habe ihr gesagt, die Vollmacht sei nicht gültig. Sie benötige eine Kontovollmacht, um handeln zu können.
Tamara Anger aus dem Serviceteam setzt sich mit der Sparkasse in Verbindung. Sie fragt bei der Kundenbetreuerin nach und klärt auf, dass es sich um rechtsgültige, anwaltliche Dokumente handelt. Darin ist festgelegt, dass der Bevollmächtigte die Bankgeschäfte vollumfänglich regeln darf. Die sehr nette Kundenbetreuerin teilt freundlich mit, dass es sich um ein Missverständnis handeln muss. Sie habe der Ehefrau und Bevollmächtigten gesagt, sie benötige die Originalvollmacht oder eine Bankvollmacht.
Tamara Anger und die Kundenberaterin sind sich einig, dass die Kundin durch die belastende Situation den Sachverhalt einfach nur nicht richtig verstanden hatte. Die Sparkasse erkennt die anwaltliche Vollmacht selbstverständlich an, wenn sie im Original vorliegt.
Die Kundin war sehr erleichtert und sehr dankbar, dass wir Ihr schnell und unbürokratisch weiterhelfen konnten.
Was wir für Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten tun.
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