Nürnberg, Herbst 2015. Anruf bei der Notfall-Hotline. Ute Anic, Geschäftsführerin und unter anderem Leiterin des Serviceteams, nimmt ab: „Ich komme nicht an das Online-Konto meiner Frau heran. Die Online-Bank verlangt, dass ich eine Bankvollmacht hätte erstellen müssen. Das kann doch nicht sein, oder? Ich habe doch eine rechtskonforme Vorsorgevollmacht durch die Anwälte der JURA DIREKT fertigen lassen.“ Richtig.
So hörte sich der verunsicherte Ehemann einer Kundin an, die wegen teilweiser Verwirrung, keine Bankgeschäfte mehr tätigen sollte und das ihrem Mann übertragen hatte. Ute Anic klärte den Fall mit dem kooperierenden Anwalt, der die Vollmachten gefertigt hatte, und mit einem Telefonat mit der Bank. Sie erörtert im Gespräch, dass eine vom Rechtsanwalt erstellte Vollmacht in diesem Fall ausreichend sei, wie auch der ausstellende Anwalt mitgeteilt hatte. Daraufhin bekommt der Ehemann den Zugang zum Online Konto seiner Frau.
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